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  • 01.10.1995 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Dienstvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers genehmigen

    | Der Dienstvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) einer GmbH sollte - soweit noch nicht geschehen - durch einen Gesellschafter-Versammlungsbeschluß bestätigt werden. Die Rechtslage und ein Muster für einen solchen Beschluß stellen wir Ihnen vor. |