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  • 01.11.1997 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Stückzinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

    | Seit 1994 sind Stückzinsen beim Kauf von festverzinslichen Wertpapieren im Jahr der Zahlung als negative Einnahmen gemäß § 20 EStG zu berücksichtigen. Dadurch wird folgendes Modell ermöglicht: Kurz vor Jahreswechsel erwirbt der Anleger in größerem Umfang Wertpapiere mit Stückzinsanteil. Es werden somit negative Einnahmen „produziert", die mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können. Kurz nach dem Jahreswechsel werden die Wertpapiere wieder veräußert bzw. werden diese fällig. Die dann erzielten Erträge sind bis zur Höhe des Sparerfreibetrags steuerfrei. Dieses Steuersparmodell ist von der OFD Münster mit Verfügung vom 4.6.97 überprüft worden. In dieser Verfügung sind im wesentlichen die Anforderungen für die steuerliche Anerkennung enthalten. |