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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Telefonkostenerlass soll überarbeitet werden

    | Am 24.5.2000 hat das BMF den so genannten Telefonkostenerlass herausgegeben (IV C V - S 2236 - 13/00; DStR 2000, 970). Er befasst sich mit dem Auslagenersatz, dem Werbungskostenabzug und dem geldwerten Vorteil im Zusammenhang mit der Telefon- und Internet-Nutzung durch den Arbeitnehmer. Dem Vernehmen nach soll dieser Erlass in Kürze jedoch wieder überarbeitet werden, da das BMF mit seinem Schreiben wohl über das Ziel hinausgeschossen ist. Kostprobe: „Der Vorteil aus der unentgeltlichen ... Mitbenutzung ... von Internet- und sonstigen Online-Zugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehört zum Arbeitslohn. Von dem Ansatz eines geldwerten Vorteils kann nur abgesehen werden, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung untersagt und die Einhaltung des Verbots überwacht ...“. |