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  • 01.04.1997 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Wirkt sich ein Übernahmeverlust gewerbesteuerlich aus?

    | Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person ist ein Übernahmegewinn gewerbesteuerlich nicht zu erfassen § 18 Abs. 2 UmwStG. Eine entsprechende Regelung zum Übernahmeverlust fehlt jedoch in § 18 Abs. 2 UmwStG. Daraus wurde in der Literatur überwiegend gefolgert, daß ein Übernahmeverlust den Gewerbeertrag der Übernehmerin mindert - und zwar sowohl den Verlust nach § 4 Abs. 6 S. 1 Aufwand - AfA - aufgrund der Aufstockung als auch nach |