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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Firmenfahrzeuge

    Steuernachteile durch „Einmalzuschuß“

    | Darf ein Arbeitnehmer ein ihm vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug auch privat nutzen, so muß er einen geldwerten Vorteil versteuern. Anzusetzen sind monatlich ein Prozent des inländischen Listenpreises des Kfz, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Sofern der Arbeitnehmer Zuschüsse zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs leistet (zum Beispiel für Sonderausstattungen), sind diese auf den privaten Nutzungswert anzurechnen (Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 4 LStR 1999). Nachfolgend wird beschrieben, wie dieser Zuschuß „steueroptimal“ geleistet werden sollte. |