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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen

    | Bund und Ländern ist die illegale Betätigung im Baugewerbe schon lange ein Dorn im Auge. Durch nicht entrichtete Steuern werden Arbeitsplätze vernichtet und die Wettbewerbsfähigkeit der seriösen Unternehmer geschwächt. Daher hat der Bundesrat am 22.6.01 dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe zugestimmt (BR-Drucks. 383/01). Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer neuen Bauabzugsbesteuerung, die ab 2002 anzuwenden ist. Im Ergebnis führt das Gesetz zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts, wobei mehr als fraglich ist, ob hiermit Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten von unseriösen Anbietern verhindert werden können. Vielmehr werden die steuerehrlichen Unternehmen mit weiteren für den Staat zu erbringenden Pflichten belastet, ohne dass sie einen Kostenersatz für den Verwaltungsmehraufwand erhalten.* |