01.05.1999 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Beispiele zu den Änderungen des § 17 EStG durch die Steuerreform
| § 17 EStG hat durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG) zwei wesentliche Änderungen erfahren. Zum einen wurde die Beteiligungsgrenze von „mehr als 25 Prozent der Gesellschaftsanteile“ auf „mindestens 10 Prozent der Gesellschaftsanteile“ abgesenkt. Zum anderen wurde die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG zur Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten umfassend geändert. Beide Gesetzesänderungen sind ohne Übergangsregelung rückwirkend zum 1.1.99 in Kraft getreten (Artikel 18 Abs. 1 StEntlG). Dieser Beitrag zeigt die wesentlichen Folgen der Gesetzesänderungen anhand von Beispielen auf. Dabei wird verdeutlicht, daß die Neuregelung zwar für den Veräußerer nachteilig ist, insbesondere auch, weil gleichzeitig der halbe Steuersatz nach § 34 EStG abgeschafft wurde. Aus Sicht des Erwerbers können sich bei Unternehmenskäufen und Umwandlungen aber positive Folgen ergeben. |
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