01.01.1999 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Einschränkung des Verlustausgleichs nach der Steuerreform 1999/2000/2002
| Ein wesentlicher Punkt der geplanten Steuerreform 1999/2000/2002 ist die Einführung einer sogenannten Mindestbesteuerung. Danach soll der Ausgleich von negativen und positiven Einkünften erheblich beschränkt werden. Nachfolgend stellen wir Ihnen die beabsichtigten Änderungen im Detail vor und sagen Ihnen, welche Maßnahmen Ihre Mandanten treffen können, um den vollen Verlustabzug möglicherweise doch noch zu erhalten. Wichtig: Die Mindestbesteuerung soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 1999 gelten. Aufgrund der mißverständlichen Regelung in § 52 Abs. 2a EStG sind wir zunächst davon ausgegangen, daß die Mindestbesteuerung erstmalig im Jahre 2001 greift (siehe GStB 12/98, 17). |
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