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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Neuerungen zum 1. April 2003 bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

    | Kurz vor Weihnachten des letzten Jahres wurde das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (so genanntes Hartz II- Ge- setz) verabschiedet und im BGBl I 02, 4621 verkündet. Eckpfeiler des neuen Gesetzes sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 400 EUR, die Einführung einer sozialversicherungsrechtlich bedeutsamen „Gleitzone“ zwischen 400 und 800 EUR sowie besondere steuerliche Begünstigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Dafür waren neben Änderungen des Sozialversicherungsrechts auch Änderungen des Einkommensteuerrechts erforderlich. Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse treten ab dem 1.4.03 in Kraft, der Steuerabzug für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen bereits für Leistungen, die nach dem 31.12.02 erbracht werden. Die gesetzlichen Änderungen und entstehende Probleme werden nachfolgend dargestellt.* |