01.03.1998 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Steuerverschärfende Rückwirkungen des § 50c Abs. 11 EStG verfassungsgemäß?
| Das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform ist aufgrund seiner Rückwirkung erheblich “unter Beschuß” geraten. Nicht zuletzt aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken lenkte der Gesetzgeber zwar ein; einige Vorschriften aus dem genannten Gesetz wurden in ihrer zeitlichen Anwendung etwas entschärft. Unangetastet blieb jedoch die Neuregelung des § 50c Abs. 11 EStG mit ihrem weiten zeitlichen Anwendungsbereich. Der folgende Beitrag legt am Beispiel des § 50c Abs. 11 EStG das verfassungsrechtliche Problem rückwirkender Gesetzesänderungen dar und gibt Beratungsempfehlungen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig