01.03.2007 | Gesetzgebung
Unternehmensteuerreform 2008:Erste Gestaltungsüberlegungen für die Praxis
von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart
Am 5.2.07 wurde der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Entwurf geht weit über die seit Herbst 2006 bekannten „Eckpunkte“ hinaus und dürfte – von kleinen Änderungen abgesehen – in dieser Form noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Neuregelungen werden größtenteils am 1.1.08 in Kraft treten. Im folgenden Beitrag werden die Eckpunkte der künftigen Unternehmensbesteuerung vorgestellt und kritisch gewürdigt.
1. Die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform
Der vorgelegte Entwurf lässt sich in vier Teilbereiche untergliedern:
- Steuersenkung: Die Senkung der betrieblichen Steuern ist das Kernstück der Reform. Neben der Senkung der Körperschaftsteuer auf 15 v.H. soll auch die Gewerbesteuer auf rund 14 v.H. (variierend je nach kommunalem Hebesatz) reduziert werden, sodass eine Gesamtsteuerbelastung der Körperschaften von unter 30 v.H. entsteht.
- Abgeltungsteuer: Für alle privaten Kapitaleinkünfte wird eine Abgeltungsteuer eingeführt (erst ab 2009). Die Begünstigung dieser Einkünfte soll die Kapitalflucht ins Ausland eindämmen.
- Optionsmodell: Personengesellschaften und Einzelunternehmer sollen die Möglichkeit erhalten, zur begünstigten Besteuerung wie eine Körperschaft zu optieren. Damit soll die vom BVerfG geforderte Rechtsform- und Finanzierungsneutralität zwischen den einzelnen Unternehmensarten sichergestellt werden.
- Beschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten „zur Sicherung der deutschen Steuerbasis“: Diese Maßnahmen dienen vor allem dazu, die Senkung der Steuersätze gegenzufinanzieren. Diesem Bereich dürfte das Hauptinteresse des steuerlichen Beraters gelten, denn der Entwurf lässt nicht allzu viel Gutes erwarten.
2. Steuersenkungen
2.1 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
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