01.03.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer
| Angesichts des schnellen Fortschritts der technischen Entwicklung liegt es im Interesse vieler Unternehmen, ihre Mitarbeiter mit Personalcomputern (PC) und modernen Telekommunikationsmitteln vertraut zu machen. Die private Nutzung betrieblicher Geräte wie PC, Notebook oder Handy führt in der Regel zu einer verstärkten Motivation des Arbeitnehmers und erleichtert ihm so den Einstieg in neue Informationstechnologien. Lohnsteuerliche Probleme wurden nun durch zwei gesetzliche Neuregelungen beseitigt. Zum einen werden nach § 3 Nr. 45 EStG die Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten vollständig von der Lohnsteuer befreit. Zum anderen wurde für den Fall der Schenkung eines PC einschließlich Zubehör und Internetzugang mit § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung geschaffen. |
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