01.05.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis
Anschaffungsnaher Aufwand bei teilentgeltlichem Erwerb
| Übersteigen die Instandhaltungskosten nach dem Erwerb eines Gebäudes 15 Prozent der Anschaffungskosten, so sieht die Finanzverwaltung in diesen Kosten zumeist anschaffungsnahen Herstellungsaufwand. Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 9.5.1995, IX R 5/93) kann anschaffungsnaher Herstellungsaufwand auch nach dem teilentgeltlichen Erwerb eines Gebäudes anfallen. Bezugsgröße für die Ermittlung der 15-Prozent-Grenze ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung der Verkehrswert des Gebäudes. Das Urteil hat besondere Bedeutung in den Fällen, in denen Steuerpflichtige renovierungsbedürftige Gebäude auf nahe Angehörige übertragen möchten. |
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