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  • 01.09.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis

    Betriebsveräußerungen möglichst bald vornehmen?

    | Es spricht vieles dafür, angedachte Betriebsveräußerungen nicht „auf die lange Bank zu schieben". Angesichts des enormen Finanzierungsbedarfs für die anstehende Steuerreform entfallen nämlich evtl. die Steuervorteile bei Betriebsveräußerungen (Freibetrag, halber Steuersatz). So äußerte sich Ministerialdirigent Sarrazin während einer Tagung des Deutschen Anwaltsinstituts am 26.8.96 in Hamburg wie folgt: „Nach der Steuerreform gibt es vielleicht keinen §§ 16, 34 EStG mehr." Kann sich die FDP mit ihrem Vorschlag durchsetzen, die Steuerreform zum 1. Januar 1998 zu verwirklichen, könnte 1997 unter Umständen das Jahr sein, in dem eine Betriebsveräußerung letztmals steuerbegünstigt möglich sein wird. |