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  • 01.09.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis

    Fehlervermeidung bei der Abtretung von Kapital-LV

    | Der Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung (LV) als Kreditsicherungsinstrument ist seit Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 1992 nicht mehr in allen Fällen steuerunschädlich möglich. Während nach Bekanntwerden des Gesetzes zumeist auf steuerunschädliche Abtretungen geachtet wurde, sind in letzter Zeit vermehrt Fälle aufgetreten, bei denen Kapital-LV steuerschädlich eingesetzt wurden. Die nachfolgende Übersicht soll dem Praktiker zur Fehlervermeidung dienen. Sie kann auch den Mandanten an die Hand gegeben werden. |