01.01.1997 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis
Niedrigere Krankenversicherungsbeiträge durch steuerfreie Erstattung der Selbstbeteiligungskosten
| Arbeitnehmer können die Höhe ihrer Krankenversicherungsbeiträge über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verringern. Vielfach unbekannt ist, daß eine Selbstbeteiligung auch steuerlich gefördert wird: Der Arbeitgeber hat nämlich die Möglichkeit, Krankheitskosten seiner Arbeitnehmer bis zu 1.000 DM im Kalenderjahr steuerfrei zu übernehmen. Die Gestaltung bietet sich insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer „kleiner" GmbHs mit weniger als fünf Arbeitnehmern an. |
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