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  • 01.08.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis

    Umwandlungen bei beschränkt Steuerpflichtigen unter besonderer Berücksichtigung des § 50c EStG

    | Das zum 1. Januar 1995 in Kraft getretene UmwG und das UmwStG eröffnen erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung eines Abschreibungspotentials bei Erwerben von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Zur Nutzung des Abschreibungsvolumens („Step-up") wurde bis zur Einführung des UmwStG das sogenannte Kombinationsmodell angewandt, bei dem Abschreibungspotential durch Veräußerung der einzelnen Wirtschaftsgüter geschaffen werden konnte. Das führte unter anderem zu dem gewerbesteuerlichen Nachteil, daß die vorgenommene ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung nicht berücksichtigt wurde. In der Beratungspraxis ist zu beobachten, daß zahlreiche Erwerbe von Kapitalgesellschaften derzeit über das „Umwandlungsmodell" gestaltet werden. Folgende Probleme ergeben sich hierbei: |