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  • 01.10.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis

    Vorteile durch nachträgliche Gewinnausschüttungen

    | Hat eine Kapitalgesellschaft Liquiditätsprobleme, weist sie aber thesaurierte Gewinne auf, so kann durch die Anwendung des „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahrens" freie Liquidität geschaffen werden. Während thesaurierte Gewinne einem Steuersatz von 45 Prozent unterliegen, werden ausgeschüttete Gewinne nur mit 30 Prozent belastet. Der Unterschiedsbetrag von 15 Prozent kommt der Gesellschaft - nach Abzug der persönlichen Steuerbelastung des Anteilseigners - bei diesem Verfahren wieder zugute. Ein interessanter Steuereffekt kann sich darüber hinaus ergeben, wenn sich die Gewinnausschüttungen auf weit zurückliegende Jahre beziehen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Zulässigkeit von nachträglichen Gewinnausschüttungen und zeigt Gestaltungspotential auf. |