01.08.2000 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Wesentliche Wahlrechte im Bereich der gewerblichen Einkünfte 1999
| Das Dickicht des Steuerrechts wird immer undurchdringlicher, die Verfallszeiten der Gesetze werden immer kürzer. Gleichzeitig ist die Möglichkeit, ein ausgeübtes Wahlrecht im Wege einer Bilanzberichtigung neu auszuüben stark eingeschränkt worden. Die zutreffende Ausübung von Wahlrechten und Anträgen hat daher einen hohen Stellenwert in der täglichen Beratungspraxis. Nachstehend sind die wesentlichen Wahlrechte für den Bereich der gewerblichen Einkünfte, die für das Veranlagungsjahr 1999 Bedeutung haben, mit kurzen Praxishinweisen, soweit dies sinnvoll oder erforderlich erscheint, zusammengestellt. |
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