01.08.2006 | GmbH-Geschäftsführer
Die Auslagerung von Pensionszusagen auf eine Unterstützungskasse
Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer sorgen in der Beratungspraxis gerade wieder für viel „Zündstoff“. So treten die Probleme der steuerlichen Unterbewertung und der oft völlig unzureichenden Rückdeckung der übernommenen Versorgungsverpflichtungen immer dann in den Focus, wenn der Geschäftsführer vorzeitig aus der GmbH ausscheiden, das Unternehmen veräußern oder an einen Nachfolger übergeben möchte. Handlungsbedarf besteht auch, wenn die Bonität der GmbH zur Kapitalbeschaffung verbessert werden soll. Der folgende Musterfall zur Auslagerung von Pensionszusagen auf eine Unterstützungskasse ist der Auftakt zu einer „Beitragsserie“, die sich mit dem „Outsourcing von Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer“ befasst und die wirtschaftlichen und steuerlichen Konsequenzen der unterschiedlichen Gestaltungen behandelt.
1. Sachverhalt
Im Jahre 1991 wurde die B. Consulting GmbH von ihrem 100-prozentigen Gesellschafter Bernd Beginner (BB) gegründet. Nach der erfolgreichen Gründungsphase hat die GmbH dann in 1996 dem zu diesem Zeitpunkt 40-jährigen Geschäftsführer BB in Ergänzung seines Anstellungsvertrages eine Pensionszusage mit folgendem Inhalt erteilt:
Vereinbartes Pensionsalter | 65. Lj. |
Alters- und BU-Rente | mtl. 5.000 EUR |
Hinterbliebenenrente | mtl. 3.000 EUR |
Anwartschafts- und Rentensteigerung | 1,5 v.H. p.a. |
Zur Finanzierung der übernommenen Pensionsverpflichtung hat die GmbH in 1996 eine Rückdeckungsversicherung (RDV) mit einer Jahresprämie von 27.000 EUR abgeschlossen. Die RDV soll sowohl den Kapitalaufbau für die Altersrente betreiben, als auch vorzeitige Versorgungsrisiken absichern. Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur rechtlichen und wirtschaftlichen Lage der Pensionszusage kommt zu folgendem Ergebnis:
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