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  • 01.09.2006 | GmbH-Geschäftsführer

    Die Auslagerung von Pensionszusagen auf Pensionsfonds optimal gestalten

    von Jürgen Pradl, gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding

    Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer sorgen in der Beratungs­praxis immer wieder für viel „Zündstoff“. So treten die steuerliche Unterbewertung und die oftmals völlig unzureichende Rückdeckung immer dann in den Focus, wenn der Geschäftsführer vorzeitig aus der GmbH ausscheiden oder das Unternehmen veräußern möchte. Handlungsbedarf besteht auch, wenn die Bonität der GmbH verbessert werden soll. Der folgende Musterfall zeigt auf, wie man die Auslagerung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds wirtschaftlich und steuerlich optimal gestaltet.  

    1. Sachverhalt

    Am 1.4.91 wurde die B. Consulting GmbH von ihrem 100-prozentigen GGf Bernd Beginner (BB) gegründet. Nach der erfolgreichen Gründungsphase hat die GmbH fünf Jahre später dem am 7.7.56 geborenen BB in Ergänzung seines Anstellungsvertrages eine Pensionszusage mit folgendem Inhalt erteilt: 

     

    Vereinbartes Pensionsalter (7.7.2021) 

    65. Lebensjahr (Lj.) 

    Alters- und BU-Rente  

    mtl. 5.000 EUR 

    Hinterbliebenenrente  

    mtl. 3.000 EUR 

    Anwartschafts- und Rentensteigerung 

    jährl. 1,5 v.H.. 

     

    Zur Finanzierung der Pensionsverpflichtung hat die GmbH in 1996 eine Rückdeckungsversicherung (RDV) mit einer Jahresprämie von 27.000 EUR abgeschlossen. Die RDV soll den Kapitalaufbau für die Altersrente betreiben und Versorgungsrisiken absichern. Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur rechtlichen und wirtschaftlichen Lage der Pensionszusage kommt zu folgendem Ergebnis: