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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Immobilien

    Die Instandhaltungsrücklage aus steuerlicher Sicht

    | Miteigentümer einer Eigentumswohnung sind verpflichtet, zur Instandhaltung regelmäßige Beiträge zu leisten, deren Höhe durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung festgelegt wird (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG). Hieraus ergeben sich häufig Fragen hinsichtlich der steuerrechtlichen Behandlung dieser Beiträge. Dies gilt insbesondere auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung, bei dem die anteilige Instandhaltungsrücklage in der Regel auf den Erwerber übergeht. Nachfolgend werden insoweit die wichtigsten ertragsteuerlichen und grunderwerbsteuerlichen Rechtsfolgen aufgezeigt. |