01.09.2000 · Fachbeitrag · Investitionszulage
Grundsätze zur Abgrenzung zwischen Transporteur und Händler
| Häufiger Konfliktschwerpunkt bei der Investitionszulage ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige, weil das InvZulG 1996 viele Branchen von der Zulage ausschließt. Auch das neue InvZul 1999 gewährt die Zulage branchenspezifisch; so werden Dienstleistungsbetriebe beispielsweise nicht gefördert. Doch der Gesetzgeber hat offenbar nicht mit dem Einfallsreichtum der betroffenen Branchen gerechnet, denn diese haben sich oft „aktiv“ auf die erforderliche Klassifikation eingestellt. Von besonderem Interesse sind hier die Transporteure (Dienstleistungsbetriebe), die letztmalig Ende 1996 in den Genuss der Investitionszulage kamen. Viele Betriebe haben damals nämlich die Zeichen der Zeit erkannt und wechselten aus dem Dienstleistungsfach in den Handelsbereich. So wurde beispielsweise aus einem Brennstofftransporteur ein Brennstoffhändler. Ebensolche Entwicklungen waren bei den Viehtransporteuren und im Baustoffbereich zu beobachten. Nachfolgend sollen den Betroffenen einige Grundsätze an die Hand gegeben werden, um Transport- und Handelsbetriebe sauber voreinander abzugrenzen. |
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