30.05.2008 | Jahressteuergesetz 2008
Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen: Aktuelle Entwicklung und Gestaltungshinweise
Durch das im Dezember 2007 verabschiedete und verkündete JStG 2008 wurde die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Wertberichtigungen auf Gesellschafterdarlehen eingeschränkt. Insbesondere die Betriebsprüfung stellt dabei den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung zum Teil in Frage. Der Beitrag zeigt, dass die Finanzierungsfreiheit des Gesellschafters durch die Neuregelung erheblich eingeschränkt wird und gibt Gestaltungshinweise.
Bisherige Behandlung von Wertverlusten
Die steuerliche Behandlung von Wertverlusten bei Darlehen, die ein Gesellschafter „seiner“ Kapitalgesellschaft gewährt hat, ist bereits bisher kontrovers diskutiert worden. Umstritten ist, ob die Abschreibung dieser Darlehensforderung unter den Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 S. 3 KStG fällt und daher steuerlich unberücksichtigt bleiben kann. Diese Frage wird akut, wenn im Zusammenhang mit der Darlehensforderung ein Verlust realisiert wird:
- Dazu kann es einerseits im Rahmen von Teilwertabschreibungen kommen, die bei einem steuerlich anzuerkennenden und daher sowohl in der Handels- als auch Steuerbilanz ausgewiesenen Darlehen nach allgemeinen steuerbilanziellen Grundsätzen zu beurteilen sind.
- Andererseits kann ein Verlust bei separatem Darlehensverzicht entstehen, wenn die Darlehensforderung nicht mehr voll werthaltig ist. Nur in Höhe des werthaltigen Teils wäre eine verdeckte Einlage anzunehmen, die die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöhen würde (vgl. dazu die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 9.6.97, BStBl II 98, 307). Im Übrigen wäre die Darlehensforderung gewinnwirksam auszubuchen.
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