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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Kapitalanlage

    Besteuerung von Wertpapierverkäufen bei Depotverwahrung

    | Durch die Verlängerung der „Spekulationsfrist“ bei privaten Wertpapierverkäufen auf ein Jahr (StEntlG 1999/2000/2002) erfüllen immer mehr Steuerpflichtige beim Verkauf von Wertpapieren aus ihren Depots den Tatbestand des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG. Steuerlich problematisch sind in diesem Zusammenhang die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger Aktien derselben Gesellschaft in mehreren Tranchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erwirbt und in einem Sammeldepot verwahrt. Für den steuerlichen Berater stellt sich bei einer anschließenden Veräußerung dann stets die Frage, in welchem Umfang die Veräußerung der Aktien den Tatbestand des § 23 EStG erfüllt und mit welchen Anschaffungskosten die Errechnung des Veräußerungsgewinns zu erfolgen hat. Der folgende Beitrag klärt über die derzeitige Rechtslage auf und gibt Gestaltungshinweise. |