01.12.2001 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Verluste aus Aktienanleihen
| In den letzten Jahren haben viele Anleger Aktienanleihen gezeichnet, also hochverzinsliche Schuldverschreibungen, die mit einem Schuldner-Rückzahlungswahlrecht am Ende der Laufzeit ausgestattet sind. Der Schuldner kann wählen, ob er den Anleihe-Nennbetrag in bar oder in Form von Aktien eines bestimmten Unternehmens zurückzahlt. Die Talfahrt des Aktienmarkts führt nun dazu, dass zur Einlösung fällige Aktienanleihen mit Aktien bedient werden und die Anleger mit Einbuchung der Aktien erhebliche Einlösungsverluste hinnehmen müssen, denn die Emittenten der Anleihen üben ihr Wahlrecht aus (Einlösung durch Aktien), wenn die hinterlegte Aktie kurz vor dem Rückzahlungstag einen bestimmten Kurs unterschreitet. So war beispielsweise die Aktienanleihe des Bankhauses Sal. Oppenheim auf die Aktie der SAP Systems Integration AG (WKN 575246, Verzinsung 23 v.H.) im Oktober 2001 zur Rückzahlung fällig und wurde mit 120 Aktien je 5.000 E Anleihe-Nennbetrag bedient, weil der Aktienkurs unter 42 E (auf 16,30 E) gefallen war. Anleger, die ursprünglich 5.000 E in die Anleihe investiert haben, erhielten also Aktien im Wert von nur 1.956 E zurück (zusätzlich wurden 1.150 E Zinsen ausgezahlt). Der Wertverlust auf der Ebene des Anlegers betrug somit rund 3.050 E. Dieser Beitrag behandelt die Frage, wie die Verluste der Anleger steuerlich zu behandeln sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig