01.01.2001 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Die Neuregelung der Organschaft nach dem Steuersenkungsgesetz
| Eine Organschaft kann körperschaftsteuerlich, gewerbesteuerlich, umsatzsteuerlich und sogar grunderwerbsteuerrechtlich bestehen. Leider gibt es in Deutschland kein einheitliches „Organschaftsrecht“, so dass die Voraussetzungen und Folgen von Organschaften in den verschiedenen Rechtsgebieten jeweils eigenständig betrachtet werden müssen. Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) ist diese Diskrepanz noch größer geworden. Der folgende Beitrag zeigt die Folgen der Gesetzesänderung durch das StSenkG auf und gibt erste Empfehlungen. Die Änderungen des KStG sind zum 1.1.01 in Kraft getreten. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich allerdings die erstmalige Anwendung auf einen späteren Zeitpunkt. |
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