01.10.2002 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften
| Nach der Unternehmenssteuerreform sind Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften gemäß § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei oder unterliegen nach § 3 Nr. 40 EStG dem Halbeinkünfteverfahren. Trotz dieser Maßnahmen kann die Aufdeckung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) zwischen Schwestergesellschaften zu erheblichen Steuernachteilen führen. Der folgende Beitrag zeigt diese Gefahren auf und stellt Gestaltungsmöglichkeiten dar, die einkommenserhöhende Wirkung von vGA zu vermeiden. Als Schwestergesellschaften werden nachfolgend Kapitalgesellschaften bezeichnet, an denen ein und derselbe Gesellschafter maßgeblich beteiligt ist. Im Verhältnis zu diesem Gesellschafter stellen sich die Schwestergesellschaften als so genannte Tochtergesellschaften dar. Der Beitrag beschränkt sich auf den Fall von unangemessenen Leistungsvergütungen (Miete, Pacht, Darlehenszinsen usw.). Auf die Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen ein zu niedriges oder zu hohes Entgelt wird nachfolgend nicht eingegangen. |
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