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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Sind Darlehen vorteilhafter als Gewinnausschüttungen?

    | Nach dem Wegfall des Anrechnungsverfahrens ist es eigentlich sinnvoll, Gewinne möglichst nicht auszuschütten, sondern diese vielmehr im Unternehmen dauerhaft zu thesaurieren. Nur so kann der niedrige Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent tatsächlich genutzt werden. Allerdings ist es in kleinen und mittelständischen GmbHs kaum möglich, Gewinne langfristig zu thesaurieren, da der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) seinen Lebensunterhalt zumeist aus dem Gehalt und den Gewinnausschüttungen bestreiten muss. Eine weitere Schwäche dieser Gesellschaften ist die Tatsache, dass die Gewinne oft starken Schwankungen unterliegen. Infolgedessen ist es regelmäßig nicht möglich, im Voraus hohe Geschäftsführergehälter zu vereinbaren und damit zumindest die Gewerbesteuerbelastung zu senken. Denn bei einem Gewinneinbruch droht bei Zahlung eines (zu) hohen Geschäftsführergehalts ein Verlust oder eine Gewinnabsaugung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung. Als steueroptimale Gestaltung kann sich hier die „Darlehenslösung“ anbieten. Dabei werden Gewinne nur in geringem Maße ausgeschüttet; statt dessen erhält der Geschäftsführer zur Bestreitung seines Lebensunterhalts Darlehen von der Gesellschaft. Im folgenden Beitrag sollen die finanziellen Vorteile einer solchen „Darlehenslösung“ dargestellt und die steuerlichen Voraussetzungen erläutert werden. Dabei wird jeweils unterstellt, dass sich die GmbH-Anteile im Privatvermögen befinden (keine Betriebsaufspaltung). |

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