01.06.1999 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Verlustübertragung bei Anteilskauf und Verschmelzung
| Durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.97 (BStBl I, 928) wurden die Möglichkeiten erheblich eingeschränkt, bei Kapitalgesellschaften aufgelaufene Verluste auf andere Kapitalgesellschaften zu übertragen. Zu den Änderungen, die in diesem Zusammenhang die größte Bedeutung haben, nämlich der Verschärfung des § 8 Abs. 4 KStG (Mantelkauf) und des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG (Verlustübergang bei Verschmelzung) ist nunmehr ein ergänzendes BMF-Schreiben ergangen, das eine Fülle von Zweifelsfragen klärt. Wir stellen Ihnen das Schreiben nachfolgend vor (BMF 16.4.99, IV C 6 - S 2745 - 12/99, siehe Beilage zu dieser Ausgabe). |
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