01.01.1999 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Was tun, wenn eine Pensionszusage zur verdeckten Gewinnausschüttung wird?
| Sie kennen das Problem: Sie übernehmen ein GmbH-Mandat und stellen fest, daß eine Pensionszusage, die die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer gewährt hat, der nächsten Betriebsprüfung nicht standhalten wird. Oder es ist schon so weit: Die Betriebsprüfung erkennt eine Pensionszusage nicht an, weil beispielsweise der zehnjährige „Erdienenszeitraum“ nicht eingehalten wurde. Als steuerlicher Berater müssen Sie nun mehrere Fragen beantworten: Können die beanstandeten Fehler zumindest mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden? Soll die bisherige Pensionszusage widerrufen und eine neue Zusage erteilt werden? Oder soll die steuerlich zweifelhafte, zivilrechtlich aber ordnungsgemäße Pensionszusage einfach weitergeführt werden? Unser Beitrag versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Dabei beschränken wir uns auf den Fall, in dem die Zusage nur aus steuerlichen Gründen nicht anerkannt wird, zivilrechtlich aber weiter Bestand hat. |
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