01.07.2006 | Kfz-Nutzung
Checkliste „Anforderungen an ein Fahrtenbuch“
Nach bisherigem Recht konnten Gewerbetreibende oder Freiberufler, die einen Pkw mindestens zu 10 v.H. betrieblich nutzen, diesen im Betriebsvermögen führen und alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Günstig wirkte sich dabei häufig die Ermittlung des Privatanteils anhand der 1-Prozent-Regelung aus. Der Gesetzgeber hat nun rückwirkend zum 1.1.06 den sachlichen Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG auf Kfz beschränkt, die zu mehr als 50 v.H. betrieblich genutzt werden (Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 7.4.06, BGBl I, 1095). Im Ergebnis führt dies dazu, dass praktisch jeder Steuerpflichtige ein Fahrtenbuch führen muss, um nicht in Nachweisschwierigkeiten hinsichtlich der 50-Prozent-Grenze zu kommen. Dies ist Anlass genug, die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ausführlich im Rahmen einer Checkliste darzustellen und dabei auf steuerliche Fallstricke hinzuweisen.
1. Allgemeines
Wird ein Betriebs-Pkw vom Unternehmer oder Arbeitnehmer auch privat genutzt, ist der Privatanteil mit 1 v.H. des inländischen Brutto-Listenpreises anzusetzen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur dann vor (Escape-Klausel), wenn der Gesamtaufwand für den Betrieb des Pkw durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den betrieblichen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG).
Das Problem dieser Escape-Klausel besteht darin, dass der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs gesetzlich nicht näher bestimmt wird. Aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung folgt allenfalls, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Zudem müssen die Angaben mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein (so ausdrücklich BFH 16.3.06, VI R 87/04). Was das im Einzelfall bedeutet, ist seit Einführung der Vorschrift in 1996 bis heute häufig Gegenstand von Finanzgerichtsprozessen gewesen. Soweit ersichtlich hat sich der BFH nun erstmals im Urteil vom 9.11.05 (BFH/NV 06, 858) konkret mit dem Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs auseinandergesetzt. Weitere Präzisierungen folgten in den Entscheidungen vom 16.11.05 (BFH/NV 06, 864) und 16.3.06 (VI R 87/04). Die für die steuerliche Beratungspraxis wichtigen Einzelheiten werden in der folgenden Checkliste dargestellt.
2. Checkliste
2.1 Anscheinsbeweis für private Nutzung
- Soll geltend gemacht werden, dass tatsächlich keine Privatnutzung erfolgt?
- Ist die Privatnutzung aber grundsätzlich möglich?
Hinweis: Im FG-Verfahren sind im Rahmen der freien Beweiswürdigung die Grundsätze des Anscheinsbeweises anzuwenden (BFH 27.5.05, BFH/NV 06, 292). Ist die private Mitbenutzung eines betrieblichen Pkw möglich, so besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass eine private Mitbenutzung auch tatsächlich erfolgt; hierauf beruht u.a. die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG (vgl. BFH 11.7.05, BFH/NV 05, 1801).
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