01.04.2001 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Steuervorteile durch Ausgabe von Essensmarken oder Restaurantschecks
| Mit der Gewährung von Sachbezügen anstelle von Barlohn können Steuerpflichtige bei richtiger Gestaltung Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen. Ein solcher Vorteil kann sich auf Grund einer günstigeren Bewertung von Sach- gegenüber Barlohn und der Möglichkeit einer abgeltenden Pauschalierung der Lohnsteuer ergeben. Dies trifft auch auf die Ausgabe von Essensmarken oder Restaurantschecks an die Arbeitnehmer zu, die von einer Gaststätte oder vergleichbaren Einrichtung (Annahmestelle) in Zahlung genommen werden. Essensmarken bis zu einem Wert von 10,82 DM können grundsätzlich mit dem Sachbezugswert von 4,82 DM pro Mahlzeit im Kalenderjahr 2001 pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. |
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