01.05.2002 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Vorsicht bei Übertragung von Mietwohngrundstücken im Zuge einer Scheidung
| Bei einer Scheidung gilt es, viele Dinge zu regeln: Unterhalt der Geschiedenen, die Aufteilung von Hausrat und sonstigem Vermögen sowie das Sorgerecht und den Unterhalt für die Kinder. Dabei sollte die steuerliche Seite nicht vergessen werden. Vor allem bei der Übertragung von vermieteten Immobilien droht die Realisierung eines privaten Veräußerungsgeschäfts und damit die „Spekulationssteuer“. Der folgende Beitrag erläutert, worauf bei der Übertragung solcher Immobilien im Zuge der Scheidung zu achten ist. |
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