01.09.1996 · Fachbeitrag · Maschinengebundene Werkzeuge
Investitionszulage vollständig nutzen
| Der BFH sprach kürzlich einem Steuerzahler die Investitionszulage für ein „maschinengebundenes Werkzeug" zu. Steuerberater mit Mandanten, die in der Fertigungsindustrie tätig sind, haben daraufhin die Investitionszulage für diese Wirtschaftsgüter beantragt. Vielfach unbekannt ist jedoch, daß auch bei anderen Unternehmern „maschinengebundene Werkzeuge" vorhanden sind. Selbst bei freiberuflich tätigen Mandanten sollte jetzt geprüft werden, ob die Investitionszulage vollständig ausgenutzt wurde. |
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