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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Niedersächsisches FG

    Erhebung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer EU-rechtswidrig?

    | Das EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH haben zunehmend Auswirkungen auf das deutsche Recht, oft auch zu Gunsten der Steuerzahler. So haben wir bereits vor geraumer Zeit auf die Möglichkeit der Rückforderung von überhöhten Handelsregistergebühren hingewiesen (Kreft, GStB 99, 44). Mit einem nicht ganz unähnlichen Problem hatte sich kürzlich das Niedersächsische FG zu befassen. Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Erhebung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO gegen Art. 33 der 6. EG-Richtlinie verstößt und damit EU-rechtswidrig ist. Zwar haben die Hannoveraner Richter keinen Verstoß gegen EU-Recht gesehen. Sie haben aber die Revision zugelassen, sodass nun der BFH entscheiden muss. Betroffene Fälle sind unbedingt offen zu halten (Nieders. FG 26.7.01, 5 K 374/00; Rev. unter V R 77/01). (Abruf-Nr. 020622) |