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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Notleidende Betriebe

    Vollständige Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne durch Forderungsverkauf an Angehörige

    | Seit der Gesetzgeber Ende 1996 die frühere Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne ersatzlos gestrichen hat, scheitern viele Verhandlungen über die Sanierung notleidender Betriebe, weil ein Forderungsverzicht der betrieblichen Gläubiger zu einem buchmäßigen Ertrag führt und deshalb eine steuerliche Belastung auslöst, die die Betriebe nicht tragen können. Daher müssen betroffene Steuerpflichtige nach anderen Lösungen suchen, um eine Steuerbefreiung der Sanierungsgewinne zu erreichen. Nachfolgend wird eine solche Lösung vorgestellt. |

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