04.09.2008 | Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
Neues zur Geschäftsführerversorgung – Teil 2: Unternehmen reagieren auf die kritische Lage
Im Teil 1 unseres Beitrags „Neues zur Geschäftsführerversorgung“ in GStB 08, 283 ff. wurden die wesentlichen Erkenntnisse einer aktuellen Studie zur Pensionszusage an GmbH-Geschäftsführer dargestellt. Dabei wurde deutlich, in welch katastrophalem Zustand sich die im Rahmen der Studie in den letzten beiden Jahren untersuchten Pensionszusagen durchweg befanden. Im Teil 2 werden nun die Maßnahmen aufgezeigt, die die Trägerunternehmen zur Restrukturierung der notleidenden Pensionszusagen ergriffen haben. Sie erfahren, in welchen Fällen sie sich für eine Fortsetzung der internen Finanzierung, für eine Herabsetzung, die Auslagerung oder die Abfindung der Pensionszusage entschieden haben.
1. Restrukturierung und Rechtsberatung
Das Aufzeigen von Wegen aus der Pensionsverpflichtung und deren sachgerechte Umsetzung sind die Kernelemente einer qualifizierten Restrukturierungsberatung. Die Anforderungen an eine solche Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sind enorm hoch. Genau an diesem Punkt trennt sich regelmäßig die Spreu vom Weizen:
In der Praxis trifft man immer wieder auf unverbindliche Angebote, die die wundersame Heilung aller Probleme bei notleidenden Pensionszusagen verheißen. Oft werden sogar kostenlose Analysen oder Gutachten angeboten, und zwar regelmäßig von nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Dienstleistern, denen die nötigen Fachkenntnisse fehlen. Vor derartigen Angeboten kann nur eindringlich gewarnt werden. Die Akteure verkennen dabei, dass sie permanent gegen die Grundsätze der Rechtsberatung verstoßen (vgl. § 2 des zum 1.7.08 geänderten Rechtsdienstleistungsgesetzes). Die in einem umfangreichen Restrukturierungsprozess zu bewältigenden Tätigkeiten sind überwiegend dem Bereich der Rechtsberatung zuzurechnen und dürfen somit nur von einem auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsdienstleistungsunternehmen ausgeführt werden.
2. Die Restrukturierungsmaßnahmen im Überblick
Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Problembereiche der Pensionszusage erst einmal identifiziert, ist es die Aufgabe des Restrukturierungsprozesses, die Versorgungskonzeption neu zu gestalten und die festgestellten Schwachstellen und Fehlentwicklungen zu beseitigen. Dabei ist grundsätzlich zwischen der vertraglichen und der wirtschaftlichen Restrukturierung zu unterscheiden.
- Im Rahmen der rechtlichen Neugestaltung gilt es, die vertraglichen Vereinbarungen an die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Geschäftsführer-Versorgung anzupassen. Ferner muss ein vordergründiges Ziel darin liegen, ein klares und eindeutiges Vertragswerk zu schaffen, das es selbst einem unbeteiligten Dritten ermöglicht, die zugesagten Versorgungsleistungen zweifelsfrei nachzuvollziehen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Definition der Versorgungsfälle, deren Zugangsvoraussetzungen und die Schnittstellen zwischen den einzelnen Versorgungsfällen zu richten.
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