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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen bei Umwandlungen

    | Der auf 25 Prozent abgesenkte Körperschaftsteuersatz und die Möglichkeit, auch inländische Beteiligungsgewinne steuerfrei vereinnahmen zu können, erhöhen die Attraktivität der Kapitalgesellschaft enorm. Daher ist zu erwarten, dass alsbald zahlreiche Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften umgewandelt werden. Ziel ist dabei regelmäßig, die Umwandlung steuerneutral zu vollziehen. In der Praxis stellt jedoch das Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen in vielen Fällen ein Umwandlungshindernis dar. Die Buchwertfortführung wird nämlich nur dann gewährt, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen, auch die des Sonderbetriebsvermögens, mit auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden. Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn bei der umzuwandelnden Personengesellschaft (positive oder negative) Ergänzungsbilanzen existieren. In diesem Zusammenhang stellt sich nämlich die Frage nach dem Verbleib der in den Ergänzungsbilanzen ausgewiesenen Werte. |