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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Steueroptimierung einer GmbH & Co. KG

    | Für eine GmbH & Co KG ist folgende Gestaltung typisch: Die vermögensmäßig nicht an der KG beteiligte Komplementär-GmbH wird mit dem Mindestkapital ausgestattet, während der KG ein größeres Kapital zugewiesen wird. Im Übrigen erhält die GmbH eine Vergütung für das Haftungsrisiko und die Geschäftsführung. Diese traditionelle Gestaltung ist aber im Hinblick auf die abgesenkten Körperschaftsteuersätze und die Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG zu hinterfragen und gegebenenfalls zu optimieren. |