01.02.1998 · Fachbeitrag · Praxishinweis
Aktuelles zum Stückzinsmodell
| In GStB 11/97, 5 wurde auf das sogenannte Stückzinsmodell hingewiesen. Zur Erinnerung: Kurz vor Jahresende werden festverzinsliche Wertpapiere mit Stückzinsen erworben, die als negative Einnahmen mit den sonstigen Kapital- oder anderen Einkünften verrechnet werden können. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die Papiere wieder verkauft, die dann vereinnahmten Guthabenzinsen liegen im Idealfall unter dem Sparerfreibetrag und sind dann steuerfrei. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung hatte die OFD Münster in ihrer veröffentlichten Verfügung vom 4.6.97 dargelegt. Nunmehr ist eine interne Anweisung der gleichen OFD vom 18.9.97 bekanntgeworden, in der die Anforderungen an das Stückzinsmodell extrem verschärft worden sind. Der nachfolgende Beitrag befaßt sich mit dieser Anweisung. Auch andere OFD´en versuchen, das Stückzinsmodell mit den verschiedensten Argumenten zu “kippen”. Der Verfasser hat diese Argumente kritisch geprüft und gibt Hinweise für die Begründung entsprechender Einsprüche oder Klagen. Abschließend weist er noch auf eine Verfeinerung des Stückzinsmodells beim Erwerb von Auslandsanleihen hin. |
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