01.08.1999 · Fachbeitrag · Praxishinweis
Steuerfalle „Spekulationsgeschäft bei vorweggenommener Erbfolge“
| Mandanten, die ihren Kindern eine Immobilie übertragen möchten, sollten eine Steuerfalle beachten, die sich durch die neue Spekulationsbesteuerung verschärft hat. Die Zahlung von Gleichstellungsgeldern oder die Schuldübernahme durch den Grundstücksempfänger stellt nämlich eine teilentgeltliche Veräußerung des Übertragenden dar und löst - zumindest teilweise - die Spekulationsbesteuerung aus. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig