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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Praxishinweis

    Steuerfalle „Spekulationsgeschäft bei vorweggenommener Erbfolge“

    | Mandanten, die ihren Kindern eine Immobilie übertragen möchten, sollten eine Steuerfalle beachten, die sich durch die neue Spekulationsbesteuerung verschärft hat. Die Zahlung von Gleichstellungsgeldern oder die Schuldübernahme durch den Grundstücksempfänger stellt nämlich eine teilentgeltliche Veräußerung des Übertragenden dar und löst - zumindest teilweise - die Spekulationsbesteuerung aus. |