01.05.2001 · Fachbeitrag · Praxisübertragungen
Verkauf gegen Rente - Rückdeckung durch Versicherung gegen Einmalbeitrag
| Der Wert der im Laufe eines Berufslebens aufgebauten Praxis stellt für viele Freiberufler einen ganz wesentlichen Bestandteil der eigenen Altersvorsorge dar. Dieses Potenzial lässt sich mobilisieren, indem die Praxis verkauft wird. Allerdings schmälert die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn die Altersvorsorge zuweilen ganz erheblich, und zwar insbesondere dann, wenn der „halbe Steuersatz“ nicht zum Zuge kommt. Die steuerliche Belastung kann unter Umständen aber verringert werden, wenn der Kaufpreis nicht als einmalige Barzahlung, sondern in Gestalt einer lebenslangen - idealerweise wertgesicherten - Rente entrichtet wird. Zudem wird eine solche Gestaltung mitunter dem Vorsorgegedanken des Veräußerers besonders gerecht, denn so bleibt der Lebensstandard bis ins (hoffentlich) hohe Alter gesichert. Des einen Freud, des anderen Leid: Der Erwerber sieht sich bei einem Rentenvertrag mit dem Risiko konfrontiert, dass der Veräußerer sehr alt wird, wodurch der Kaufpreis immer weiter ansteigt. Eine Chance zur Beherrschung dieses biometrischen „Risikos der Langlebigkeit“ bietet jedoch der Abschluss einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag auf das Leben des Veräußerers durch den Erwerber. |
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