01.11.1997 · Fachbeitrag · Rechtsform-Wahl
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien als Rechtsform für den Mittelstand
| Die Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA fristete lange Zeit ein Schattendasein. Einer der Gründe hierfür war die Annahme, daß der vollhaftende Komplementär eine natürliche Person sein mußte. Der BGH hat jedoch mit Beschluß vom 24.2.97 II ZB 11/96, BB 97, 1220 entschieden, daß auch eine GmbH als Komplementärin in Betracht kommt. Aufgrund dieses Urteils ist die KGaA jetzt auch für Familienunternehmen eine sinnvolle Alternative. |
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