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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Rückstellungen

    Steuerliche Nichtberücksichtigung von Drohverlustrückstellungen kompensieren

    | Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.96 enden, dürfen sogenannte Drohverlustrückstellungen steuerlich nicht mehr gebildet werden. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie die steuerliche Nichtanerkennung eventuell mittels einer Teilwertabschreibung kompensiert werden kann. |