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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Steuerabzug

    Aktuelle Rechtsprechung zur Freistellung von der Bauabzugsteuer

    | Nach Einführung des Steuerabzugsverfahrens bei Bauleistungen gem. §§ 48 ff. EStG durch das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe hat sich in der Praxis herausgestellt, dass es immer wieder Streit mit den Finanzbehörden um die Erteilung der Freistellungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 S. 1 EStG gibt. Um eine solche Bescheinigung zeitnah zu erlangen, bleibt vielen Steuerpflichtigen und deren Beratern letztlich nur die Möglichkeit, beim FG einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung per einstweiliger Anordnung zu stellen. Der folgende Beitrag zeigt hierzu einige interessante Entscheidungen der Finanzrechtsprechung auf. Gerade weil das Verfahren über den Antrag auf einstweilige Anordnung nicht „das tägliche Brot“ eines Steuerberaters ist, sollten Sie sich mit diesen Entscheidungen im Einzelnen auseinander setzen. |