01.03.1996 · Fachbeitrag · Steuerrecht aktuell
Verdeckte Gewinnausschüttung und Selbstkontrahierungsverbot
| Immerhin hatte der BFH diesen Grundsatz im Urt. v. 17.9.92 (I R 89-98/91, BStBl II 93, 141) bezogen auf die zivilrechtlich wirksame Befreiung vom sog. Selbstkontrahierungsverbot ( § 181 BGB) dahingehend eingeschränkt, daß es unschädlich sei, wenn eine zunächst zivilrechtlich wirksame Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers lediglich wegen eines Formmangels (nach einer Gesetzesänderung, § 35 Abs. 4 GmbHG) zivilrechtlich unwirksam wird, die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Wirksamkeit früher wirksam gewährter Befreiungen nicht eindeutig sind und kein Anlaß besteht, an der Ernsthaftigkeit der Befreiung auch nach der Gesetzesänderung zu zweifeln. |
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