01.07.1999 · Fachbeitrag · Steuerzinsen
Die Steuerbelastung durch die Vollverzinsung nach der Steuerreform
| Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes hat der Gesetzgeber eine Reihe von Gegenfinanzierungsmaßnahmen beschlossen, die zunächst kaum beachtet wurden. Hierzu gehört auch, daß Zinsen auf Steuer-nachforderungen (§ 233a AO) nicht mehr abgezogen werden dürfen. Der Gesetzgeber hat dies durch Streichung des Sonderausgabenabzugs (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG aF) für natürliche Personen und Aufnahme der Zinsen in die Gruppe der nichtabziehbaren Betriebsausgaben (§ 10 Nr. 2 KStG) für juristische Personen erreicht. Die Steuerpflicht der sogenannten Erstattungszinsen wurde jedoch auf der anderen Seite nicht verändert. Diese Inkongruenz führt zu erheblichen steuerlichen Nachteilen. Der folgende Beitrag zeigt, welche Unbilligkeiten sich aus dieser neuen Gesetzeslage ergeben können und welche Gestaltungen verbleiben, um die erhöhte Steuerbelastung abzumildern. |
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