01.08.1997 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Die Auswirkung des Arbeitszimmers bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen
| Noch ein Hinweis zum Schluß: Im vorliegenden Fall bereitet § 15a UStG keine Probleme, da die Anschaffung des Arbeitszimmers bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt. In Fällen, in denen der Vorsteuerabzug beantragt wurde und seither weniger als zehn Jahre vergangen sind, muß jedoch an § 15a UStG gedacht werden. |
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