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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kfz- Vorsteuerabzug seit 1.1.03 wieder zu 100 Prozent möglich

    | Seit 1.1.03 darf der Vorsteuerabzug für Unternehmensfahrzeuge nicht mehr pauschal um ein Halb gekürzt werden. § 15 Abs. 1b UStG ist seit dem 1.1.03 die gemeinschaftsrechtlich zwingend notwendige Rechtsgrundlage entzogen. Hintergrund: Für die Einführung der seit 1.4.99 geltenden Vorsteuerkürzung für - auch privat genutzte - Unternehmensfahrzeuge hatte die Bundesrepublik Deutschland eine Ermächtigung nach Art. 27 der 6. EG- Richtlinie benötigt und mit Datum vom 28.2.00 (2000/186/EG, ABL EG 2000 Nr. L 59 S. 12f.) auch erhalten. Art. 3 S. 2 dieser Ermächtigung sah aber eine Befristung der Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.02 vor. Die Bundesrepublik hat diesen Termin verstreichen lassen, ohne eine entsprechende Verlängerung zu beantragen. Damit besitzen die Ermächtigung und folglich auch § 15 Abs. 1b UStG seit dem 1.1.03 keine Gültigkeit mehr. Dabei kommt es nicht auf den Ausgang des beim EuGH noch immer anhängigen Verfahrens zur grundsätzlichen EG- Konformität des § 15 Abs. 1b UStG an (vgl. erneutes Plädoyer des Generalanwalts vom 13.3.03, Rs. C 17/01). |